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 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Praxis VITA Reha GmbH

– VITA Reha GmbH –

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle therapeutischen Leistungen, die von der Praxis gegenüber dem Patienten erbracht werden. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form.

2. Vertragsschluss

Der Behandlungsvertrag kommt zustande, sobald der Patient einen Termin vereinbart und die Behandlung durch die Praxis bestätigt wird. Die Behandlung erfolgt auf Grundlage ärztlicher Verordnung oder auf Wunsch des Patienten (Privatleistung/Selbstzahler).

3. Termine und Absagen

Terminvereinbarungen sind verbindlich. Terminabsagen müssen spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen. Nicht rechtzeitig abgesagte oder unentschuldigt versäumte Termine können dem Patienten privat in Rechnung gestellt werden. Die Preise orientieren sich an dem jeweiligen Satz des Behandlungsausfalls.

4. Leistungen

Die Leistungen der Praxis werden gemäß den verordneten oder vereinbarten Behandlungen durch qualifiziertes Personal erbracht. Die Behandlung erfolgt nach den allgemein anerkannten Standards der Physiotherapie. Ein Therapieerfolg kann nicht garantiert werden.

5. Pflichten des Patienten

Der Patient verpflichtet sich, alle für die Behandlung relevanten Angaben wahrheitsgemäß zu machen und etwaige gesundheitliche Veränderungen unverzüglich mitzuteilen. Ebenso ist der Patient dazu angehalten, die Praxis über bestehende ärztliche Verordnungen, Medikamenteneinnahmen und mögliche Kontraindikationen zu informieren. Darüber hinaus verpflichtet sich der Patient, sich bei Ankunft in der Praxis an der Rezeption anzumelden, mindestens zehn Minuten vor Behandlungsbeginn zu erscheinen, um eventuell anfallende organisatorische Angelegenheiten zu erledigen, die gesetzlich vorgeschriebene Rezeptgebühr bei der ersten Behandlung zu entrichten – diese richtet sich nach dem Rezeptwert und ist bundesweit festgelegt – sowie zu jeder Behandlung ein großes Handtuch mitzubringen.

6. Rücktrittsrecht

Die Praxis behält sich das Recht vor, bei medizinischen oder organisatorischen Gründen vom Behandlungsvertrag zurückzutreten. In diesem Fall entstehen dem Patienten keine Kosten. Bereits geleistete Zahlungen werden anteilig zurückerstattet.
Auch der Patient hat das Recht, jederzeit vom Behandlungsvertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss rechtzeitig vor dem nächsten vereinbarten Termin erfolgen. Bereits erbrachte Leistungen sind unabhängig vom Rücktritt in vollem Umfang zu bezahlen. Bereits begonnene Heilmittelverordnungen werden bei gesetzlich Versicherten in der Regel einbehalten und eine Kopie ausgehändigt. Der Patient muss in diesem Fall eine neue Verordnung beim behandelnden Arzt anfordern.

7. Haftung

Die Praxis haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Schäden, die durch nicht mitgeteilte gesundheitliche Einschränkungen oder falsche Angaben des Patienten entstehen, ist ausgeschlossen.

8. Datenschutz

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere DSGVO). Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies gesetzlich erlaubt ist oder der Patient ausdrücklich eingewilligt hat.

9. Zahlungsbedingungen

Privatleistungen und Selbstzahlerleistungen sind unmittelbar nach Erbringung der Leistung fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Gesetzlich Versicherte zahlen gegebenenfalls eine gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung. Die Zahlung muss per EC-Karte oder Überweisung erfolgen. Die Zahlungen sind zu begleichen, unabhängig davon, ob eine Versicherung diese ganz, nur teilweise oder gar nicht erstattet.

10. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Behandlungsverhältnis ist, sofern gesetzlich zulässig, der Sitz der Praxis.

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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