Liebe Kunden, Mitglieder und Patienten,
die aktuelle Corona Schutzverordnung NRW vom 28.05.2020 erlaubt bei einer konstanten 7 Tages Inzidenz von unter 50 den Besuch eines Fitnessstudios für Geimpfte, Genesene und Getestete.
Der negativ Nachweis gilt seit dem 28.05.2020 ebenfalls für den Besuch der Rehasport Kurse.
Ab einem konstanten Inzidenz Wert von unter 35 kann auf einen negativ Nachweis verzichtet werden.
Eine Lockerung tritt in Kraft, wenn der Grenzwert 5 Werktage nicht überschritten wird, dann am übernächsten Tag.
Weitere Informationen über die Öffnungszeiten, Angebote und Hygienmaßnahmen der einzelnen Standorte erfahren Sie gerne auch telefonisch bei den Mitarbeitern vor Ort.
Liebe Grüße,
Euer VITA Team